Die Regelungen und Erhebungen in vielen größeren Unternehmen sind der Tätigkeit eines Gesetzgebers und von Behörden inzwischen vergleichbar. Zahl und Umfang von Unternehmensrichtlinien sind ebenso bemerkenswert wie die Bereitschaft, vor und während eines Straf- oder Bußgeldverfahrens eigene Ermittlungen anzustellen. Die Beteiligung der Unternehmen geht damit schon längst über die des bloßen Einziehungs- und Verfallsbeteiligten hinaus. Eine rechtliche Anerkennung steht indessen noch aus.
Programm
18.00 Uhr Begrüßung und Einführung
Ole Mückenberger, Rechtsanwalt
Regionalgruppe Mitte der WisteV
18.10 Uhr Ein “neuer Strafverteidigertyp“? – Der Unternehmensanwalt als Unternehmensverteidiger und die Compliance-Diskussion im deutschen Wirtschaftsstrafrecht
Prof. Dr. Matthias Jahn, RiOLG, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
19.00 Uhr Die Unternehmensrichtlinie: Norm, Weisung oder „moralische Kommunikation“ – Überlegungen zur Dogmatik der betrieblichen Regelsetzung
Dr. Christian Wagemann LL.M. (Illinois)
Rechtsanwalt, Arbeitskreis Compliance, Fraud und Investigations der WisteV
19.30 Uhr Zusammenfassung und Diskussion
20.00 Uhr Ende der Veranstaltung/ Ausklang bei Getränken und Snacks