ILF Series: Infrastructure, Law and Finance 2012 (in German) successfully launched

Frankfurt am Main, 6. Februar 2012. Die Heizungen im House of Finance der Frankfurter Universität liefen auf Hochtouren, als das ILF am Freitagabend, 3. Februar, „Die Energiewende: Rechtsrahmen, Ausstiegskosten und (fossile) Zukunft“ auf das Podium hob. Vor rund 50 Zuhörern aus Wissenschaft und Praxis – dort: Anwaltschaft, Banken und Unternehmen – diskutierten der Gesellschaftsrechtler Dr. Christof Aha (Partner bei Beiten Burkhardt, Frankfurt) der Öffentlich-Rechtler Professor Dr. Christoph Moench (Partner bei Gleiss Lutz, Berlin) sowie als Unternehmsvertreter Dominique Strieder (Siemens AG Energy Sector, Offenbach). Unter der Moderation von ILF-Projektentwicklerin Dr. Anette Hartung ging das Panel regulatorischen Vorgaben aus den Blickwinkeln des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts ebenso nach wie praktischen Aspekten aus Sicht eines Großunternehmens mit internationalem Projektgeschäft.

In seinem Auftaktreferat wies zunächst Moench auf die Vielfalt der unterschiedlichen Risiken hin, zu deren Bewältigung ein kohärenter und praxisnaher, finanzierbarer Masterplan fehle. Sie reichen von der Bereitstellung grundlastsicherer Energie bei gleichzeitig mangelhaften Speicherungsmöglichkeiten über die hohe Komplexität neuer Planungsverfahren bis hin zur Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen im Zuge der Einspeisung Erneuerbarer Energien.

In der nachfolgenden Diskussion betonte sodann Strieder das „unglaubliche Tempo“ des Ausstiegs und warnte davor, den für eine erfolgreiche Umstellung auf Erneuerbare Energien benötigten Zeitrahmen zu unterschätzen. Auch dürfe man über die europäische Innovationsbereitschaft die internationale Perspektive mit begrenzten wirtschaftlichen Mitteln, aber erheblichem Energiehunger nicht vernachlässigen. Gerade mit Blick auf Asien, so Aha, könne aber für die Zukunft niemand auf fossile Energien setzen. Mit Atomenergie anstelle Erneuerbarer Energiequellen erspare man sich zwar das Problem des endlichen Nachschubs, wie die deutsche Diskussion bereits vor Fokushima gezeigt habe, stünden dem aber nicht lösbare Endlagerprobleme gegenüber.

Anders als Moench betrachtete Aha demgegenüber beispielsweise Off-Shore-Windanlagen nicht als technisch und wirtschaftlich hoch problematisch, dies mit nachdrücklicher Zustimmung des Vertreters der einschlägig engagierten Dexia-Bank aus dem Zuhörerbereich.

Weitere Erörterungen bezogen sich auf Fragen der Energiespeicherentwicklung und der Steigerung der Energieeffizienz, um sich schließlich dem umweltplanungsrechtlichen Klassiker zuzuwenden: dem Spannungsfeld von Bürgerakzeptanz („Not in my backyard!“), Verfahrensbeschleunigung und umfassender Berücksichtigung aller beteiligten Belange und ihrer Träger bei der Einführung neuer Projekte. Insoweit begrüßten die Beteiligten unisono die mit der Trianel-Entscheidung des EuGH im Mai 2011 etablierte Möglichkeit der Umweltverbandsklage nach europäischem Recht (EuGH, Urt. v. 12. 5. 2011, C-115/09).

Im Zuge der Diskussion mit den Zuhörern meldete sich unter anderem der langjährige Universitätspräsident Professor Dr. Rudolf Steinberg zu Wort. Steinberg, von Hause aus ein hoch renommierter Umweltfachplanungsrechtler, bemängelte insbesondere die Uneinheitlichkeit der unterschiedlichen Planungsverfahren. Diese nehme eher zu als ab – was Frustrationen ebenso wie Fehleranfälligkeit weiter steigere.

Über diese und weitere Fragen unterhielten sich alle Veranstaltungsteilnehmer noch lange beim anschließenden Get-Together mit Fingerfood und Getränken im Foyer.

 

Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, Project Development Manager, ILF